
… dass eine Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet nach Art. 49 4.GK grundsätzlich nicht zu An- oder Umsiedlungen berechtigt ist.
Initiative für Frieden und Hoffnung in Kurdistan
Aufbauen, nicht zerstören | Menschen Zukunft in ihrer Heimat ermöglichen | Fluchtgründe verringern
… dass eine Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet nach Art. 49 4.GK grundsätzlich nicht zu An- oder Umsiedlungen berechtigt ist.