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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ angenommen.
Ziel des Übereinkommens ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten, um ihnen erstmalig einen Zugang zu verbrieften Rechten verschaffen.
Es konkretisiert z.B das Recht auf Zugang zu Bildung, das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt oder das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben.
Die Selbstverwaltung der von kurdischen Flüchtlingen gegründeten Kleinstadt Maxmur im Nordirak hat sich trotz der schwierigsten Lebensbedingungen aller das Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen entsprechend dem UN Übereinkommen zu fördern, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Familien -und gerade Mütter als oftmals Alleinverantwortliche- sollen entlastet und in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt werden.
Dafür haben sie begonnen ein Zentrum zu unterhalten, dass von etwa 30 Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit besonderem Förderbedarf besucht wird.
Neben der Einrichtung verschiedener Funktionsräume steht zunächst die Anschaffung entwicklungsgemäßer und -fördernder Spiel- und Lernmaterialen im Vordergrund.
Perspektivisch sollen die Kinder und Jugendlichen mit Hilfe von ausgebildeten Mitarbeiter*innen
entsprechend ihren Bedürfnissen und ihren Fähigkeiten gefördert werden.
Ihre Spenden helfen bei der Anschaffung von Materialien für die verschiedenen Förder- und Lernbereiche.
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Wir unterstützen Projekte, die bedürftigen Menschen im Nahen Osten (Türkei, Syrien, Irak, Iran) unabhängig von ihrer kulturellen oder religiösen Identität helfen, insbesondere Kindern und Familien, die besonders unter den Folgen von Krieg und Gewalt leiden.
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